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Susanne Martin






  Birkenweg 28, 42929 Wermelskirchen

  +4921932033

Beschreibung

Familienpflege

Die Familienpflege, die bei den Krankenkassen als Haushaltshilfe beantragt wird, ist eine Leistung nach dem § 38 SGB V. Wir leisten die Haushaltshilfe wenn die Mutter bzw. der Vater krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiter führen kann. Voraussetzung ist dass mindestens ein Kind unter 12 Jahre im Haushalt lebt.